Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- rfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in oder vergleichbare pädagogische / sozialpädagogische Qualifizierung, z.B. abgeschlossener Zertifikatskurs für Ergänzungskräfte in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Entgeltgruppe S4 TVöD SuE)
alternativ
- die Bereitschaft, diesen Kurs kurzfristig zu besuchen -> Voraussetzung hierfür ist ein Fachschulabschluss im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens oder die Fachoberschulreife in Kombination mit einem beliebigen Berufsabschluss und einer mindestens einjährigen Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld; letztere kann bei der Stadt Hilden absolviert werden
- weitere Voraussetzungen:
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.
Wir erwarten zudem folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere
- Fähigkeit zum respektvollen und achtsamen Umgang mit den Belangen von Kindern
- gute Kommunikationsfähigkeit einschließlich guter Gesprächsführungstechniken
- Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit im Team sowie mit den Eltern
persönliche Kompetenz, insbesondere
- Verantwortungsbewusstsein
- Stressstabilität und Einsatzbereitschaft
- Wir Bieten:
Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden! Neben einer zukunftssicheren beruflichen Perspektive, erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein motiviertes Team. Zusätzlich bieten wir kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen, einen Klimazuschuss von 25 % zu Ihrem Deutschlandticket und vieles mehr.
- Besonderheiten:
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 05.06.2024!
- Nähere Informationen:
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Wortmann unter 0173/6207034 oder alexandra.wortmann@hilden.de.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Seeber unter Telefonnummer (02103) 72-1168 bzw. bewerbung@hilden.de.