Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
Das müssen Sie zwingend mitbringen:
- Abschluss als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder vergleichbare Ausbildung
- weitere Voraussetzungen:
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.
Wir erwarten zudem folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:- Fachliche Kompetenz, insbesondere einschlägige Fachkenntnisse (Gesetze wie SGB, Schulgesetz, Erlasse zur Ganztagsbetreuung usw.) sowie Praxiserfahrung aus der Arbeit in einer Ganztagsschule und zudem die Fähigkeit zum konzeptionellem Arbeiten sowie Moderations-/Präsentationstechniken bzw. Bereitschaft zur Fortbildung in diesem Bereich
- Soziale Kompetenz, insbesondere Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen
- Persönliche Kompetenz, insbesondere Organisationsvermögen, Verantwortungsbereitschaft und Stressstabilität sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
- Digitale Kompetenz, insbesondere IT-Kenntnisse in den üblichen Office-Anwendungen
- Bereitschaft zur Rufbereitschaft in Zusammenhang mit den Sonderaufgaben, z. B. in der Pandemiezeit, bei Hochwasserlagen, bei Gebäudeschäden durch Brand, bei der notwenigen Vermeidung der Ausgabe verdorbener Speisen etc.
- Wir Bieten:
Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden! Neben einer zukunftssicheren beruflichen Perspektive, erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein motiviertes Team. Zusätzlich bieten wir kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen, einen Klimazuschuss von 25 % zu Ihrem Deutschlandticket und vieles mehr.
- Besonderheiten:
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 15.12.2024!
- Nähere Informationen:
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Herrn Barnekow unter 02103/ 72-4020 oder marc.barnekow@hilden.de. bzw. bei Frau Giesler unter 02103/ 72-4010 oder catharina.giesler@hilden.de
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Seeber unter Telefonnummer 02103/ 72-1168 bzw. bewerbung@hilden.de.